Was kostet eigentlich ein Gerichtsverfahren?

Die klassische Frage, wenn Mandant*innen entscheiden müssen, ob sie vor Gericht ziehen: Was wird das Ganze kosten? Und dann muss ich immer den Satz sagen, für den Anwältinnen gehasst werden: Es kommt darauf an!

Zu meiner Verteidigung: das ist leider die Wahrheit. Eine genaue Kostenangabe ist nicht machbar. Allgemein kann man sagen, was „Kostentreiber“ sind: Ein hoher Streitwert, die Notwendigkeit eines oder mehrere Sachverständigengutachten einzuholen, viele Zeugen. Warum?

Die möglichen Gesamtkosten eines Gerichtsverfahrens setzen sich aus einigen Einzelteilen zusammen: (1) Die Gerichtsgebühren, (2) die Kosten der eigenen Rechtsanwältin, (3) die Kosten der gegnerischen Rechtsanwältin und (4) weitere Verfahrenskosten wie zB Kosten für Sachverständige oder Zeugengebühren.

Worum handelt es sich jetzt konkret bei diesen Kosten? Wie werden Sie berechnet? Und wer muss was bezahlen?

Die Gerichtsgebühren

Die Gerichts- oder auch Pauschalgebühren sind an die Gerichte zu bezahlen für die Inanspruchnahme der Tätigkeit der Gerichte. Die Zahlungspflicht wird ausgelöst durch die Einbringung einer Klage (1. Instanz), Berufung (2. Instanz) oder Revision (3. Instanz). Die Person, die ein neues Verfahren einleitet, muss daher die Pauschalgebühr bereits mit Einbringung des Schriftsatzes bezahlen.

Die Pauschalgebühren errechnen sich auf Basis des Streitwertes. Ein paar Beispiele:

STREITWERT IN EUR PAUSCHALGEBÜHREN IN EUR
300 – 700 64
700 – 2.000 107
35.000 – 70.000 1459
Ab 350.000 1,2% des Streitwerts + 3.488

Sie sehen: Je höher der Streitwert, desto höher die Pauschalgebühr. Eine Deckelung gibt es dabei nicht.

Die Kosten der eigenen Rechtsanwältin

Das Honorar der eigenen Rechtsanwältin ergibt sich aus der zwischen den Mandanten und der Rechtsanwältin getroffenen Vereinbarung. Falls keine Vereinbarung getroffen wurde, gebührt eine angemessene Entlohnung. Um Unsicherheiten und Streitigkeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich jedenfalls eine schriftliche Honorarvereinbarung zu treffen.
Als Entlohnung kommt sowohl die Vereinbarung von Stundensätzen oder Pauschalbeträgen als auch die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz in Frage.

Weitere Kosten

In Zuge eines Gerichtsverfahrens können auch weitere Kosten anfallen, wie zum Beispiel Zeugengebühren oder Kosten für ein Sachverständigengutachten.

Wer muss was bezahlen?

Im österreichischen Zivilverfahren gilt das „the loser pays it all“ Prinzip. Die Partei, die das Gerichtsverfahren verliert, muss die gesamten Verfahrenskosten tragen: Gerichtsgebühren, Kosten der eigenen Rechtsanwältin, Kosten der gegnerischen Rechtsanwältin sowie allfällig weitere Verfahrenskosten. Wenn die beklagte Partei verliert, muss sie daher auch die vom Kläger mit Klagseinbringung bezahlten Pauschalgebühren ersetzen.

Im Falle des teilweisen Erfolgs, werden die Kosten aliquot aufgeteilt. Wenn der Kläger zB EUR 100.000 einklagt und das Gericht ihm davon EUR 70.000 zuspricht, bekommt er in diesem Verhältnis die Kosten ersetzt. Den Rest muss er selbst tragen.